Unsere Dienstleistungen
Der Regionalbauernverband bietet seinen Mitgliedern ein umfangreiches Dienstleistungsangebot an. Durch die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bauernverband und Sächsischen Landesbauernverband werden diese Dienstleistungen ergänzt. Unsere Mitglieder können davon umfangreich Gebrauch machen. Nachfolgend sind die wichtigsten Dienstleistungen aufgeführt.
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Leistungen im Überblick
Der Regionalbauernverband bietet für seine Mitglieder die Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit an. Landwirtschaftliche Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern müssen nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz und VSG 1.2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Gewerbliche Unternehmen müssen sich bei der Bestellung an die BGV A2 halten.
Im Zusammenhang mit dem 1996 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetz sind die Pflichten der Arbeitgeber stark erweitert worden. So muss er z.B. die Belastungen und Gefährdungen der Beschäftigten ermitteln und dokumentieren und die entsprechenden Maßnahmen einführen und umsetzen. Die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb ist für den Arbeitgeber aber nicht nur Pflicht, sondern bildet auch Grundlage für ein verantwortungsvolles, effektives und ökonomisches Handeln und dient nicht zuletzt der Motivation der Mitarbeiter. Dabei kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Regionalbauernverbandes Erzgebirge e.V. wichtige Hilfestellungen, Beratungen und Unterstützung leisten.
Aufgaben einer landwirtschaftlichen Sicherheitsfachkraft
- Gefährdungsbeurteilungen durchführen
- Erkennen und Bewerten von Gefahren (z. B. durch Maschinen, Chemikalien, Tiere, Lärm, Staub)
- Vorschläge zur Vermeidung von Risiken
- Betriebe beraten
- Unterstützung von Landwirt*innen beim Aufbau sicherer Arbeitsabläufe
- Beratung zu Schutzausrüstung, Erste Hilfe, Brandschutz etc.
- Kontrollen und Begehungen
- Regelmäßige Betriebsbesichtigungen
- Überprüfung von Maschinen, Gebäuden, Arbeitsplätzen
- Unfallverhütung
- Analyse von Unfällen
- Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung zukünftiger Unfälle
- Schulungen und Unterweisungen
- Einweisung der Mitarbeitenden (z. B. im Umgang mit Tieren, Maschinen, Pflanzenschutzmitteln)
- Sensibilisierung für sicheres Arbeiten
- Zusammenarbeit mit Berufsgenossenschaften
- Besonders mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Unsere Dienstleistungen für Sie sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz klar definiert. Fragen Sie nach – wir helfen.
Der Regionalbauernverband Erzgebirge e.V. bietet seinen Mitgliedern die Hilfe und Erledigung von Buchführungsarbeiten und Lohnrechnungen an. Die dabei genutzten PC- Programme lassen modernste Auswertungen und Analysen zu. Ihre Arbeiten werden sehr zeitnah und umfassend ausgeführt. Eine enge Zusammenarbeit mit regionalen Steuerbüros ist dabei für uns selbstverständlich. Sie bestimmen, welche Tätigkeiten ausgeführt werden sollen.
Wir bieten kompetente Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen rund um die Landwirtschaft, Agrarpolitik und landwirtschaftliche Betriebe. Dazu gehören:
- Beratung zu Rechtsformen, Betriebsstrukturen und Fördermöglichkeiten
- Vertragsprüfung (Pacht, Lieferverträge, Kooperationsvereinbarungen)
- Arbeitsrecht in der Landwirtschaft (Mitarbeiter, Saisonkräfte)
- Umwelt- und Naturschutzauflagen, Genehmigungen, Subventionen
- Rechtsberatung zu Tierhaltung, Pflanzenschutz, Boden- und Ressourcenrechten
- Streitbeilegung, Risikomanagement und Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
Wir unterstützen bei allen Fragen rund um die landwirtschaftliche Sozialversicherung, einschließlich:
- Überblick über Pflicht- und freiwillige Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) für Betriebsinhaber, Arbeitnehmer und Saisonkräfte
- Beitragsberechnungen, Meldungen und Fristen
- Pflege- und Rentenwechsel, Bonus- und Zuschussregelungen speziell für landwirtschaftliche Betriebe
- Sozialversicherungsrechtliche Beratung bei Betriebsübernahmen, Veränderungen der Arbeitskräfte und Betriebsformen
- Unterstützung bei Meldepflichten, Ansprechpartnern und Dokumentation
- Prüfung von Schutzimpfungen, Arbeitsunfällen und notwendigem Versicherungsschutz
Bis jeweils zum 31. März haben Landwirtschaftsbetriebe gemäß Düngeverordnung einen betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphor zu erstellen. Dieser Vergleich ist mit den vorangegangenen Jahren zu einem mehrjährigen Nährstoffvergleich zusammenzufassen. Ausnahmen für die Erstellung des Vergleiches werden im § 5 Abs. 4 der Düngeverordnung geregelt.
Für Stickstoff müssen die letzten drei Jahre und bei Phosphor mindestens die letzten sechs Jahre im betrieblichen Vergleich zusammengefasst werden. Der mehrjährige zusammengefasste betriebliche Vergleich umfasst bei Stickstoff mindestens die letzten drei und bei Phosphor mindestens die letzten sechs zurückliegenden Jahre. Der Landwirt erfüllt die Anforderungen des § 6 Abs. 2 der Düngeverordnung, wenn ein betrieblicher Stickstoffüberschuss im Durchschnitt der letzten 3 Jahre von 60 kg/ha nicht überschritten wird. Für Phosphat gilt eine Grenze von 20 kg/ha im Durchschnitt von 6 Jahren.
Bei der betrieblichen Flächenbilanz wird die Nährstoffzufuhr durch die Tierhaltung, Aufnahme von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft, organische Düngemittel, sonstige Stoffe, Handelsdünger und die legume N-Bindung mit der Nährstoffabfuhr durch pflanzliche Ernteprodukte, Abgabe von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft sowie unvermeidbare N-Überschüsse/erforderliche N-Zuschläge im Düngejahr verglichen. Als Düngejahr zählt immer ein Zeitraum von 12 Monaten, zu empfehlen ist das Kalenderjahr dabei zu verwenden.
Zur Erstellung der Flächenbilanz nutzen wir das vom Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie entwickelte Programm "BEFU".
Zu beachten ist, dass für die Aufzeichnung der Ausgangsdaten und der Ergebnisse der Nährstoffvergleiche eine Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren nach Ablauf des Düngejahres besteht.
Bei Fragen zur betrieblichen Nährstoffbilanz können Sie sich durch Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle beraten lassen. Gern erarbeiten wir auch unter Mithilfe des landwirtschaftlichen Unternehmens die betrieblichen Kennzahlen.
Wir unterstützen bei der Vorbereitung und Einreichung der Förderanträge, einschließlich:
- Überblick über relevante Förderprogramme, Voraussetzungen und Fristen
- Zusammenstellung benötigter Unterlagen (Nachweise, Flächenangaben, Betriebsdaten)
- Formulargestaltung und Plausibilitätsprüfung der Antragsunterlagen
- Prüfung von Förderbedingungen, Berechnungen von Zuschüssen und Antragsbeträgen
- Hilfestellung bei elektronischer Einreichung und Nachreichungen von Unterlagen
- Hinweise zu Fristverlängerungen, Änderungsanträgen und Nachprüfungen
Wir unterstützen bei:
- Gründung, Struktur und Rechtsform der Jagdgenossenschaft
- Verwaltungspflichten, Protokolle, Versammlungen und Beschlussfassungen
- Mitgliederverwaltung
- Jagdplan, Nutzungsvereinbarungen und Pachtverträge
- Finanzierung, Haushalt, Jahresabschluss und Berichte
- Rechtskonforme Vertretung gegenüber Behörden, Jagdbehörden und Förster
- Beratung zu Fördermöglichkeiten, Versicherungsschutz und Risikomanagement
Wir unterstützen bei:
- Analyse der relevanten Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der einschlägigen Rechtsgrundlagen
- Prüfung von Unterlagen, Plänen und Projektdetails auf neue oder geänderte Einflussnahmeschritte
- Formulierung fundierter Stellungnahmen zu Beteiligungsverfahren (z. B. Umwelt-, Planungs- oder Bauleitverfahren)
- Berücksichtigung von Schutzgütern, Rechtsfragen und möglichen Alternativen
- Koordination und Abstimmung mit beteiligten Behörden, Fachbehörden und ggf. Rechtsberatung
- Fristgerechte Erstellung und Einreichung der Stellungnahme, sowie Hinweis auf notwendige Nachreichungen
Wir bieten Hilfe bei:
- Schreib- und Kopierarbeiten
- Erstellung, Formatierung und Korrektur von Texten
- Ablage, Aktenführung und Dokumentenmanagement
- Druckvorbereitung, Druckabstimmung, Scan- und Kopieraufträge
- Termin- und Fristenmanagement im Zusammenhang mit Schriftverkehr
Wir bieten Hilfe bei:
- Vermittlung von Praktika im In- und Ausland
- Beratung zu Einsatzmöglichkeiten, Zielländern, Dauer und Fördermöglichkeiten
- Unterstützung bei Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen
- Organisation von Vorabinformationen, Visum- und Aufenthaltsfragen (national gültig)
- Koordination mit Partnerinstitutionen, Gastgebern und betreuenden Einrichtungen
- Begleitung bei Vor- und Nachbereitung, sowie Feedback nach dem Praktikum
Wir bieten Hilfe bei:
- Bereitstellung von Informationen zur Landwirtschaft, speziell für regionale Landsenioren
- Hinweise zu regionalen Landwirtschaftsbetrieben, Märkten, Hofläden und Direktvermarktungen in der Region
- Informationen zu Förderungen, Beratungsstellen und regionalen Unterstützungsangeboten für Landwirte im Seniorenalter
- Hinweise zu Bildungs- und Freizeitangeboten im landwirtschaftlichen Umfeld (Treffen, Arbeitskreise, Führungen)
- Orientierung zu barrierefreien Angeboten, Hilfsmitteln und finanziellen Unterstützungen im landwirtschaftlichen Kontext
Die aktuellen Angebote und Vergünstigungen des SLB finden sie unter der Rubrik Downloads.
Weitere Leistungen finden Sie auch im Serviceangebot des Sächsischen Landesbauernverbandes – eine Übersicht dazu finden Sie im Bereich Downloads. Bei Fragen zu den einzelnen Dienstleistungen können Sie sich selbstverständlich auch vertrauensvoll an unsere Geschäftsstelle wenden.