Regionalbauernverband Erzgebirge e.V.
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29.01.2019

Antragstellung Agrardiesel für das abgelaufene Jahr 2018

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Der Zoll als zuständige Stelle für das Erstattungsverfahren bei Agrardiesel hat die nötigen Formulare auf der Internetseite des Zollamtes veröffentlicht. Die Antragsformulare wurden wieder leicht verändert und auf die neuen Gesetzlichkeiten abgestellt.

Landwirte sollen zur Antragstellung die nachfolgenden Anträge verwenden:
- Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Vordruck 1140) und
- Vereinfachter Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Vordruck 1142)

Um das Verfahren zu beschleunigen, wird darauf verwiesen, dass der Antrag unbedingt Online übertragen werden sollte. Dennoch besteht die Möglichkeit, auch weiter den Antrag in Papierform zu stellen.
Die Formulare zum Antrag auf Steuerentlastung für Agrardiesel und eine ausführliche Anleitung finden Sie auf der Seite des Zollamtes:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Antragsverfahren/antragsverfahren_node.html

Wir helfen gern beim Ausfüllen des Antrages, melden Sie sich bei uns. Ebenso können Sie die Formulare in Papierform bei uns abrufen!
Die vollständig ausgefüllten Anträge sind bis spätestens 30.09.2019 einzureichen beim:

Hauptzollamt Dresden
Liegenschaft Löbau
Sachgebiet Agrardieselvergütung
Weststraße 16
02708 Löbau

Telefon: 03585 4170
Fax: 03585 417120
eMail: poststelle.hza-dd-loeb@zoll.bund.de




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