Regionalbauernverband Erzgebirge e.V.
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26.09.2017

Unterschriftenpetition Gewässerunterhaltungsabgabe

Wir benötigen Ihre Mithilfe!

Ausgangspunkt war und ist, dass Eigentümern und Nutzern von in der Nähe von Gewässern zweiter Ordnung gelegenen Grundstücken nach § 37 Abs. 1 SächsWG kräftig in die Tasche gegriffen werden kann. Diese Vorschrift erlaubt es, dass Gemeinden und Gewässerunterhaltungsverbände von Anliegern, Hinterliegern, Eigentümern und Besitzern von Grundstücken, denen durch die Unterhaltung des Gewässers und der Ufer ein Vorteil entsteht, für den Unterhaltungsaufwand auf Grundlage einer zu beschließenden Satzung eine Gewässerunterhaltungsabgabe erheben können.

Ende August/Anfang September informierten wir unsere Mitglieder in einer Mail darüber.

Von dieser Möglichkeit haben, soweit bekannt, bisher der Zweckverband (ZV) Parthenaue im Landkreis Leipzig und die Stadt Leipzig Gebrauch gemacht. Somit wird dort ein Präzedenzfall für ganz Sachsen geschaffen, der sich früher oder später mit Sicherheit auch in unserer Region nach Bekanntwerden negativ auswirken wird.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat sich der Kreisbauernverband Borna/Geithain/Leipzig e.V. mit einer Petition an den Petitionsausschuss des Landtages gewendet. Um überhaupt gehört zu werden, bedarf es 12.000 Unterschriften bis zum 09.11.2017. Allen, die sich bisher eingebracht haben, danken wir recht herzlich aber dennoch liegen wir aktuell erst bei mageren 1.800!

Ziel ist es, eine Änderung der Rechtslage durch eine Aufhebung von § 37 Abs. 1 SächsWG herbeizuführen.

Wir möchten nochmals auf die Dringlichkeit dieser Angelegenheit verweisen. Sollte die Petition, sprachgebräuchlich ”den Bach runter gehen“ und scheitern, ist der Weg frei, damit sich weitere Verbände gründen, um Eigentümer oder Bewirtschafter zur Kasse zu beten.

Wir bitten Sie daher, nicht nur als Betriebsleiter oder Geschäftsführer einzubringen und zu unterzeichnen, sondern auch in der Belegschaft Ihres Unternehmens oder im Bekanntenkreis Werbung dafür zu machen. Es können Listen ausgelegt werden wo auch Eigentümer, Verpächter oder auch Unterstützer in dieser Sache mit unterzeichnen.

Wer online seine Stimme abgibt, kann pro Haushalt (bzw. per e-mailadresse) fünf Unterschriften abgeben! Nutzen sie diese Möglichkeit!

Auch zu Erntedankfesten, Hoffesten oder Betriebsversammlungen und -ausflügen oder andere Veranstaltungen der Regionen könnten hierfür zweckdienlich sein.

Die Listen können gern von uns bereit gestellt werden. Melden Sie sich in unserer Geschäftsstelle oder einfacher, folgen Sie dem Link zur Petition.




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