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19.05.2015
Anmeldefrist zum Sachkundenachweis im Pflanzenschutz läuft bald ab
Der Antrag auf die Sachkundenachweiskarte für Personen, die vor dem 14.02.2012 schon sachkundig waren, ist noch bis zum 26.05.2015 möglich.Wer die Sachkundenachweiskarte bis zu diesem Zeitpunkt nicht beantragt hat, gilt nach dem 26.11.2015 als nicht mehr sachkundig und muss eine erneute Prüfung erfolgreich absolvieren um auf diesem Gebiet weiterhin tätig sein zu dürfen.
Die Sachkundenachweiskarte kann für folgende Bereiche beantragt werden:
1. für die Anwendung von PSM und die Beratung über Pflanzenschutz
2. für die Abgabe von PSM einschließlich Verkaufsgespräch
3. für die Anwendung, Beratung und Abgabe an Dritte
Die Antragstellung ist auch als Online-Variante möglich.
Für die Ausstellung der Sachkundenachweiskarte werden Gebühren in Höhe von 30 € erhoben.
Die Karte besitzt eine lebenslange Gültigkeit in Verbindung mit der aktuellen Fortbildung.
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