Regionalbauernverband Erzgebirge e.V.
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Unsere Dienstleistungen im Detail



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Sicherheitstechnische Betreuung


Der Regionalbauernverband bietet für seine Mitglieder die Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit an. Landwirtschaftliche Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern müssen nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz und VSG 1.2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Gewerbliche Unternehmen müssen sich bei der Bestellung an die BGV A2 halten.
Im Zusammenhang mit dem 1996 in Kraft getretenen Arbeitsschutzgesetz sind die Pflichten der Arbeitgeber stark erweitert worden. So muss er z.B. die Belastungen und Gefährdungen der Beschäftigten ermitteln und dokumentieren und die entsprechenden Maßnahmen einführen und umsetzen. Die Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb ist für den Arbeitgeber aber nicht nur Pflicht, sondern bildet auch Grundlage für ein verantwortungsvolles, effektives und ökonomisches Handeln und dient nicht zuletzt der Motivation der Mitarbeiter. Dabei kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Regionalbauernverbandes Erzgebirge e.V. wichtige Hilfestellungen, Beratungen und Unterstützung leisten.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Unsere Dienstleistungen für Sie sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz klar definiert. Fragen Sie nach - wir helfen.


RBV Erzgebirge e.V.  I  Wüstenschlette 1a  I  09518 Großrückerswalde  I  Telefon: 03735 / 22 23 1