Regionalbauernverband Erzgebirge e.V.
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28.06.2018

Mautpflichtbefreiung für LoF-Fahrzeuge über 40 km/h

In den vergangenen Wochen hat die bevorstehende Mautpflicht für Lof-Fahrzeuge für Aufregung und Unmut bei den Landwirtschaftsbetrieben gesorgt. Aufgrund der Anstrengungen des Bauernverbandes führte der Druck auf den Verkehrsrechtsausschuss des Deutschen Bundesrates dazu, dass ab dem 01.07.2018 eine Kulanzregelung bis zum Jahresende für die Landwirtschaft erreicht worden ist.

Der Bundesverkehrsminister hat am 27.06.2018 das Bundesamt für Güterverkehr angewiesen, Mautverstöße nicht zu ahnden.

Im Klartext bedeutet dies für die Betriebe folgendes:

Transporte mit Lof-Fahrzeugen für eigene betriebsübliche Zwecke (z.B. Erntefahrten), im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und für Maschinenringe sind auch ab dem 01.07.2018 nicht mautpflichtig. Und zwar unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit. Die Befreiung gilt also auch für Schlepper über 40 km/h. Diese erfreuliche Entwicklung entlastet die Landwirtschaft. Es bleibt die Erwartung, dass ab dem 01.01.2019 eine Gesetzesänderung in Kraft treten wird, welche die jetzige ”provisorische“ Situation der Mautfreiheit auf Bundesstraßen für LoF-Fahrzeuge dauerhaft bestätigt.




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