Regionalbauernverband Erzgebirge e.V.
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05.06.2014

Beteiligungsverfahren für die Grünlandkulisse ab 2015 verlängert

Mit Beginn der Förderperiode 2015 wird ein neues Sächsisches Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm (AUNaP) angeboten. Die bisherigen Vorverfahren mit einer naturschutzfachlichen Stellungnahme wird es für die neuen Maßnahmen nicht mehr geben. Im neuen Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm sieht der Antragsteller auf der Antrags-CD anhand von Kulissen, welche Maßnahmen er auf seiner bewirtschafteten Grünlandfläche zukünftig beantragen kann. Der auf der CD angezeigte Stand der Kulissen wird sich aber teilweise noch ändern. Die Kulisse für die Maßnahmen der Biotoppflegeflächen (GL. 2 – Maßnahmen) ist momentan noch nicht enthalten und wird erst 2015 konkretisiert.
Wir machen darauf aufmerksam, wer seine Möglichkeit zur Teilnahme am Beteiligungsverfahren im Antrag auf Agrarförderung durch das Setzen von ”Korrekturpunkten“ noch nicht genutzt hat, dies noch schnellstmöglich bei den Außenstellen des LfLUG per Briefverfahren bis zum 16.06.2014 nachreichen sollte.
Es bestehen mehrere Möglichkeiten wie die Maßnahmen in der neuen Kulisse abgebildet werden. Zum einen, dass Maßnahmen im gesamten Feldblock und Maßnahmen nur in Teilflächen möglich sind, und zum anderen, dass geplante Maßnahmen bisher noch nicht abgebildet wurden. Ein Korrekturpunkt Naturschutz war nur innerhalb der Teilflächen der Förderkulisse möglich. Dort wo weitere Korrekturpunkte hätten gesetzt werden müssen und dies nicht möglich war, muss dies nun kurzfristig separat erfolgen. Bitte überprüfen Sie Ihre bisher korrigierten Agrarumweltmaßnahmen mit den in der zukünftigen Kulisse angebotenen Maßnahmen. Sie haben die Möglichkeit, die Anpassung der Kulissen an Bewirtschaftungsgrenzen zu erreichen. Bei fachlich gerechtfertigten Anpassungen entsprechend tatsächlicher Gegebenheiten Vorort, bei Lageverschiebungen, unscharfen Grenzen wegen Rasterung oder Aufnahme fehlender Landschaftselemente. Jedoch kommt es auch z.B. vor, dass Ihnen auf ihrer Fläche nur noch eine Weidehaltung mit Schafen und/oder Ziegen (GL.4a) angeboten wird, obwohl sie die letzten Jahre eine Weide mit Rinder und/oder Pferden (GL.4b) gefördert bekommen haben. Ebenso wird Ihnen in einer zukünftigen Förderkulisse eine Mahd (GL.5) angeboten, obwohl Sie auf Grund der Steilheit des entsprechenden Schlages noch nie mit einer Zugmaschine fahren konnten. Auch hier sollten Sie reagieren und Ihren Fall an die entsprechende Außenstelle schriftlich weiter leiten.
Ebenfalls können Sie die Hinweise in der Antragsbroschüre ”Antragstellung 2014“ und die Ausführungen des Merkblattes ”Förderkulissen Grünland – Hinweise zum Beteiligungsverfahren“ auf der Antrags-CD nachlesen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung.

Denken Sie aber daran, dass Sie bis spätestens 16.06.2014 diese schriftlich bei den Außenstellen des LfLUG eingereicht haben müssen.





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