Regionalbauernverband Erzgebirge e.V.
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11.03.2013

DBV-Mail-Kampagne zur GAP - Abstimmung

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Am 13. März diesen Jahres wird über die Ausgestaltung der GAP-Reform 2020 abgestimmt. Diese Entscheidung hat für landwirtschaftliche Betriebe eine weitreichende Bedeutung. Deshalb erhofft sich der DBV eine GAP-Reform, die uns Bauern ermutigt, unsere Betriebe weiter zu bewirtschaften und voran zu bringen. Immerhin geht es um 300.000 Betriebe mit 1,5 Mio. Menschen im ländlichen Raum Deutschlands.

Dazu läuft seit Donnerstag eine Mail-Kampagne des DBV zur bevorstehenden GAP – Abstimmung.

Nach dessen Eindruck hat der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments bereits gute Vorarbeit geleistet, allerdings müssen bestimmte Vorschläge in folgenden Punkten unbedingt nachgebessert werden:

1. Keinesfalls darf die Gemeinsame Marktordnung wieder zurückfallen in eine staatliche Marktlenkung. Krisenmanagement erfordert die Sicherung des entkoppelten Direktausgleichs, eine wirksame Intervention bei extremen Marktverwerfungen, aber keine Mengensteuerung, z.B. bei Milch.
2. Das geplante Greening des Direktausgleichs muss die freiwilligen Umweltleistungen in der Zweiten Säule für ökologisch wie konventionell wirtschaftende Betriebe anerkennen und darf nicht zur Zwangsstilllegung führen.
3. Die Bürokratie in unseren Betrieben, z.B. durch Cross Compliance, muss jetzt endlich reduziert werden.
4. Datenschutz muss auch für mich als Landwirt und Betriebsleiter gelten. Die Offenlegung des Direktausgleichs schießt weit übers Ziel hinaus.
5. Die vom Agrarausschuss des Europäischen Parlaments beantragte Verschiebung der Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete ist richtig. Der Vorschlag von EU-Agrarkommissar Cioloş verschlechtert die Situation in Deutschland.




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